Rechtssatz RS0034231
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034231
Entscheidungsdatum
05.03.1974
Rechtssatz
Die Frage der Verjährung eines kollektivvertraglichen Anspruches ist, wenn dies im KollV nicht besonders erwähnt wird und darüber nichts festgelegt wird, als in dem Sinn "geregelt" anzusehen, daß dafür die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen. Es ist daher gemäß § 2 Abs 2 KollVG unzulässig, im Einzeldienstvertrag eine für den Dienstnehmer ungünstigere Regelung als die gesetzliche zu treffen.Die Frage der Verjährung eines kollektivvertraglichen Anspruches ist, wenn dies im KollV nicht besonders erwähnt wird und darüber nichts festgelegt wird, als in dem Sinn "geregelt" anzusehen, daß dafür die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen. Es ist daher gemäß Paragraph 2, Absatz 2, KollVG unzulässig, im Einzeldienstvertrag eine für den Dienstnehmer ungünstigere Regelung als die gesetzliche zu treffen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 7/74
Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 7/74
Veröff: SozM IC,884 = Arb 9198 = IndS 1975 H4,954 = ZAS 1975,221 (ablehnend Bydlinski)
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034231
Dokumentnummer
JJR_19740305_OGH0002_0040OB00007_7400000_002