Rechtssatz RS0034244
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034244
Entscheidungsdatum
17.02.1970
Rechtssatz
Die Verjährung des Kaufpreises nach § 1486 ABGB beginnt nicht vor der Lieferung der Ware (Klang, Kommentar 2.Auflage zu § 1486 ABGB S 623, bei Anmerkung 34); die Rücksendung der gelieferten Ware durch den Käufer hat auf die Kaufpreisverjährung keinen Einfluß.Die Verjährung des Kaufpreises nach Paragraph 1486, ABGB beginnt nicht vor der Lieferung der Ware (Klang, Kommentar 2.Auflage zu Paragraph 1486, ABGB S 623, bei Anmerkung 34); die Rücksendung der gelieferten Ware durch den Käufer hat auf die Kaufpreisverjährung keinen Einfluß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0034244
Dokumentnummer
JJR_19700217_OGH0002_0080OB00031_7000000_002