Rechtssatz RS0034359
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034359
Entscheidungsdatum
26.05.1987
Rechtssatz
Freiheitsersitzung scheidet aus, wenn zwar ein die Ausübung der Dienstbarkeit unmöglich machendes Hindernis errichtet, gleichzeitig aber mit dem Berechtigten vereinbart wurde, daß das Hindernis zu einem späteren Zeitpunkt zur Ermöglichung der Ausübung der Dienstbarkeit wieder beseitigt werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0034359
Dokumentnummer
JJR_19870526_OGH0002_0010OB00594_8700000_001