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Rechtssatz RS0034683×

Rechtssatz RS0034683

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0034683

Geschäftszahl

2Ob420/70

Entscheidungsdatum

11.05.1971

Rechtssatz

Wenn der Kläger in der Zeit vom Herbst 1964 bis Mai 1965 wiederholten Einladungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht nachgekommen ist und die wiederholten diesbezüglichen mit Ankündigung von Säumnisfolgen verbundenen Aufforderungen des Gerichtes unbeachtet gelassen hat, obwohl ihm deren Befolgung möglich gewesen wäre, und wenn er auch in der Folgezeit bis anfangs 1969 keine Schritte zur Fortsetzung der am 07.02.1964 eingebrachten Klage unternommen hat, dann ist hier eine beharrliche, also auch absichtliche und gewollte Nichtbetätigung des Klägers gegeben, die eine nicht gehörige Fortsetzung des Prozesses bedeutet.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 420/70
    Entscheidungstext OGH 11.05.1971 2 Ob 420/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034683

Dokumentnummer

JJR_19710511_OGH0002_0020OB00420_7000000_001