Rechtssatz RS0034780
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034780
Entscheidungsdatum
04.07.1991
Rechtssatz
Bei einem gesetzwidrig erteilten Auftrag zur Erstattung eines Schriftsatzes beseitigt die Nichtbefolgung dieses Auftrages die Unterberechungswirkung der Klage nur dann, wenn das Gericht ausdrücklich erklärt, andernfalls nicht weiter tätig zu werden, oder wenn eine besonders lange Untätigkeit vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0034780
Dokumentnummer
JJR_19910704_OGH0002_0020OB00038_9100000_001