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Rechtssatz RS0036679

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0036679

Geschäftszahl

4Ob507/77 (4Ob518/77)

Entscheidungsdatum

17.05.1977

Rechtssatz

Der einer langjährigen Kanzleiangestellten erteilte Auftrag auf eine Prozeßvollmacht einen bestimmten Firmenwortlauf zu schreiben und dann die auf diese Weise verbesserte Vollmacht mit einem vom Rechtsanwalt schon unterfertigten Schriftsatz an das Gericht wieder zurückzusenden, erfordert, falls der Rechtsanwalt keinen Anlaß hat, an der Zuverlässigkeit seiner Kanzleiterin zu zweifeln, keine darüber hinausreichende Überwachung - versehentliche Rücksendung mit abermals falschen Wortlauf als unabwendbares Ereignis.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 507/77
    Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 507/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0036679

Dokumentnummer

JJR_19770517_OGH0002_0040OB00507_7700000_002