Rechtssatz RS0036696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0036696
Entscheidungsdatum
04.04.2022
Rechtssatz
An das Maß der zur Annahme eines unvorhergesehenen Ereignisses erforderlichen Aufmerksamkeit und Voraussicht ist zwar ein strenger Maßstab anzulegen, doch darf dies nicht zu einer Überspannung der an die Partei oder an deren Vertreter zu stellenden Anforderungen führen. Es ist jenes Maß zu fordern, wie es nach der Lebenserfahrung von einer vernünftigen und durchschnittlich gewissenhaften Person angesichts der Bedeutung der vorzunehmenden Handlung unter den gegebenen Umständen aufgewendet zu werden pflegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0036696
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022
Dokumentnummer
JJR_19770517_OGH0002_0040OB00507_7700000_003