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Rechtssatz RS0036696

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0036696

Geschäftszahl

4Ob507/77 (4Ob518/77); 3Ob60/13i; 4Ob121/20b; 5Ob229/21v

Entscheidungsdatum

04.04.2022

Rechtssatz

An das Maß der zur Annahme eines unvorhergesehenen Ereignisses erforderlichen Aufmerksamkeit und Voraussicht ist zwar ein strenger Maßstab anzulegen, doch darf dies nicht zu einer Überspannung der an die Partei oder an deren Vertreter zu stellenden Anforderungen führen. Es ist jenes Maß zu fordern, wie es nach der Lebenserfahrung von einer vernünftigen und durchschnittlich gewissenhaften Person angesichts der Bedeutung der vorzunehmenden Handlung unter den gegebenen Umständen aufgewendet zu werden pflegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0036696

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022

Dokumentnummer

JJR_19770517_OGH0002_0040OB00507_7700000_003