Rechtssatz RS0036851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0036851
Entscheidungsdatum
02.10.1986
Rechtssatz
Die Vorfragenbeurteilung ist nicht isoliert rechtskraftfähig. Das Gericht ist dagegen in einem Zweitprozeß bei Beurteilung einer Vorfrage an eine zwischen den Parteien ergangene rechtskräftige Entscheidung gebunden, mit der darüber als Hauptsache entschieden wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0036851
Dokumentnummer
JJR_19861002_OGH0002_0070OB00627_8600000_001