Rechtssatz RS0036857
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0036857
Entscheidungsdatum
25.09.1984
Rechtssatz
Für die Endigung des Lehrverhältnisses im Sinne des § 14 Abs 2 lit c BAG ist die rechtskräftige Entscheidung über die Verweigerung der Eintragung maßgeblich. Die Gerichte sind bei der Beurteilung einer solchen Endigung an einen rechtskräftigen Verweigerungsbescheid gebunden.Für die Endigung des Lehrverhältnisses im Sinne des Paragraph 14, Absatz 2, Litera c, BAG ist die rechtskräftige Entscheidung über die Verweigerung der Eintragung maßgeblich. Die Gerichte sind bei der Beurteilung einer solchen Endigung an einen rechtskräftigen Verweigerungsbescheid gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0036857
Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0040OB00092_8400000_001