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Rechtssatz RS0037077×

Rechtssatz RS0037077

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0037077

Geschäftszahl

1Ob571/94

Entscheidungsdatum

13.12.1994

Rechtssatz

Kann dem Erstantragsgegner nicht verboten werden, über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verfügen, dann kann ein gleichartiges Verbot auch nicht gegen den Zweitantragsgegner erlassen werden, der gegenüber dem Erstantragsgegner vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen hat. Mit einem solchen Verbot würde in die Rechte des Zweitantragsgegners eingegriffen und ihm die Erfüllung einer Verpflichtung unzulässigerweise untersagt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 571/94
    Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 Ob 571/94
    Veröff: SZ 67/226

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037077

Dokumentnummer

JJR_19941213_OGH0002_0010OB00571_9400000_005