Rechtssatz RS0037270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037270
Geschäftszahl
7Ob542/78 (7Ob543/78); 2Ob119/78; 2Ob136/78
Entscheidungsdatum
30.01.1979
Rechtssatz
Läßt ein mangelhaftes Beweisanerbieten den Schluß zu, daß die Partei die Beweislastverteilung verkennt, so muß der Richter darauf drängen, daß das Vorbringen vervollständigt werde. Zumindest muß er die seiner Meinung nach aufklärungsbedürftigen Umstände darlegen und im Zweifelsfall klarstellen, ob die Partei sich mit ihrem bisherigen Vorbringen begnügen will oder nicht.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 542/78
Entscheidungstext OGH 16.03.1978 7 Ob 542/78
- 2 Ob 119/78
Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 119/78
nur: Läßt ein mangelhaftes Beweisanerbieten den Schluß zu, daß die Partei die Beweislastverteilung verkennt, so muß der Richter darauf drängen, daß das Vorbringen vervollständigt werde. (T1)
- 2 Ob 136/78
Entscheidungstext OGH 30.01.1979 2 Ob 136/78
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037270
Dokumentnummer
JJR_19780316_OGH0002_0070OB00542_7800000_001