Rechtssatz RS0037441
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037441
Entscheidungsdatum
11.06.1991
Rechtssatz
Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037441
Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00061_9100000_001