Rechtssatz RS0037535
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037535
Entscheidungsdatum
03.09.1986
Rechtssatz
Wenn die Erteilung der Zustimmung zu einem bestimmten genehmigungspflichtigen Projekt und die Abgabe der zur Erreichung einer bestimmten Genehmigung einer Verwaltungsbehörde erforderlichen Erklärungen geschuldet wird, ist die Umschreibung der geschuldeten Leistung hinlänglich bestimmt, wenn sich ihr Umfang aus einem bestimmten angegebenen Zweck ermitteln und abgrenzen läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0037535
Dokumentnummer
JJR_19860903_OGH0002_0030OB00529_8600000_004