Rechtssatz RS0037568
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037568
Entscheidungsdatum
09.09.1969
Rechtssatz
Unbestimmtheit des Begehrens, dem Beklagten eine Gegenüberstellung von "Statt - Preisen" mit "Nur - Preisen" zu verbieten, "falls die angegebenen "Statt - Preise" weit über den Marktpreis für Waren gleicher Größe und Leistung liegen und die "Nur - Preise" etwa in der Höhe des Marktpreises für Waren gleicher Größe und Leistung üblich sind".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0037568
Dokumentnummer
JJR_19690909_OGH0002_0040OB00335_6900000_001