Rechtssatz RS0037768
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037768
Entscheidungsdatum
21.09.1982
Rechtssatz
Der - periodische Druckwerke verschiedener Art umfassende - Begriff "Zeitung" ist mit dem Begriff "Regionalmagazin" nicht inhaltsgleich. Der engere Begriff des "Regionalmagazins" ist in dem umfassenderen Begriff " Zeitung" enthalten. Verbietet ein Exekutionstitel der Wahrheit zuwider anzukündigen, X sei die meistgelesene Zeitung in Z, kann aus diesem nicht Exekution geführt werden, wenn X ankündigt, das meistgelesene Regionalmagazin in Z zu sein, weil diese Ankündigung nicht wahrheitswidrig sein muß ("Daß Fenster").Der - periodische Druckwerke verschiedener Art umfassende - Begriff "Zeitung" ist mit dem Begriff "Regionalmagazin" nicht inhaltsgleich. Der engere Begriff des "Regionalmagazins" ist in dem umfassenderen Begriff " Zeitung" enthalten. Verbietet ein Exekutionstitel der Wahrheit zuwider anzukündigen, römisch zehn sei die meistgelesene Zeitung in Z, kann aus diesem nicht Exekution geführt werden, wenn römisch zehn ankündigt, das meistgelesene Regionalmagazin in Z zu sein, weil diese Ankündigung nicht wahrheitswidrig sein muß ("Daß Fenster").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0037768
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016
Dokumentnummer
JJR_19820921_OGH0002_0040OB00374_8200000_001