Rechtssatz RS0037944
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037944
Entscheidungsdatum
11.05.2011
Rechtssatz
Der Nichterfüllungsschaden bei Auflösung eines Leasingvertrages begründet einen "echten" Schadenersatz, denn bei der vorzeitigen Vertragsauflösung und Rücknahme des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mangels Nutzungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer ist die Zahlung des Nichterfüllungsschadens kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern tritt anstelle der vereinbarten Leistung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037944
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011
Dokumentnummer
JJR_19941010_OGH0002_0100OB00515_9400000_001