Rechtssatz RS0038020
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038020
Entscheidungsdatum
17.09.1974
Rechtssatz
Zur Auslegung eines Vergleiches, in die Vermessung und Vermarkung der Grenze zwischen den Liegenschaften EZ ........ auf Grund der Katastralmappe durch Übertragung der in der Mappe ersichtlichen Grenzen in die Natur einzuwilligen - innerhalb der üblichen Toleranzgrenzen oder möglichst genaue Vermessung (das Bestreben, möglichst genau zu vermessen, wenn die Mappengrenze verbindlich sein soll, liegt auch dem VermG BGBl 1969/308 zugrunde, vgl Angst, EvBl 1969,337 ff).Zur Auslegung eines Vergleiches, in die Vermessung und Vermarkung der Grenze zwischen den Liegenschaften EZ ........ auf Grund der Katastralmappe durch Übertragung der in der Mappe ersichtlichen Grenzen in die Natur einzuwilligen - innerhalb der üblichen Toleranzgrenzen oder möglichst genaue Vermessung (das Bestreben, möglichst genau zu vermessen, wenn die Mappengrenze verbindlich sein soll, liegt auch dem VermG BGBl 1969/308 zugrunde, vergleiche Angst, EvBl 1969,337 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038020
Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0030OB00150_7400000_001