Rechtssatz RS0038081
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038081
Entscheidungsdatum
19.12.1974
Rechtssatz
Keine Beschwer des obsiegenden Klägers, wenn die Ehe bei gleichzeitiger Geltendmachung zweier auf Verschulden gegründeter Scheidungsgründe (§§ 47, 49 EheG) lediglich aus einem Grund geschieden wird.Keine Beschwer des obsiegenden Klägers, wenn die Ehe bei gleichzeitiger Geltendmachung zweier auf Verschulden gegründeter Scheidungsgründe (Paragraphen 47, 49, EheG) lediglich aus einem Grund geschieden wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038081
Dokumentnummer
JJR_19741219_OGH0002_0020OB00341_7400000_001