Rechtssatz RS0038219
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038219
Entscheidungsdatum
28.04.2008
Rechtssatz
Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. Ob ein Wohnungsinteressent hinsichtlich der Kosten der Errichtung seiner Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuerpflicht oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, kommt auf seine Eigenschaft als (Mitbauherr) Bauherr an.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 28/82
Entscheidungstext OGH 15.06.1982 5 Ob 28/82
Veröff: SZ 55/87 = MietSlg 34728 = MietSlg 34954(21)
- 8 Ob 501/95
Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 Ob 501/95
nur: Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. (T1)
- 2 Ob 115/07m
Entscheidungstext OGH 28.04.2008 2 Ob 115/07m
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0038219
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0050OB00028_8200000_004