Rechtssatz RS0038315
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038315
Entscheidungsdatum
06.10.1971
Rechtssatz
Die Vereinbarung zwischen Baumeister und Bauherr, letzterer könne einen Teil des ihm zugezählten Darlehens der WWF bis zur Behebung bestimmt bezeichneter Mängel an dem vom Baumeister errichteten Wohnbau zurückbehalten, widerspricht weder § 25 WWG noch den guten Sitten. Dieser Vereinbarung stehen auch die durch das Merkblatt des BM für Handel und Wiederaufbau für Ansuchen um Fondshilfe nach dem WWG geregelten Vertragsbeziehungen zwischen dem WWF und dem Bauherrn nicht entgegen.Die Vereinbarung zwischen Baumeister und Bauherr, letzterer könne einen Teil des ihm zugezählten Darlehens der WWF bis zur Behebung bestimmt bezeichneter Mängel an dem vom Baumeister errichteten Wohnbau zurückbehalten, widerspricht weder Paragraph 25, WWG noch den guten Sitten. Dieser Vereinbarung stehen auch die durch das Merkblatt des BM für Handel und Wiederaufbau für Ansuchen um Fondshilfe nach dem WWG geregelten Vertragsbeziehungen zwischen dem WWF und dem Bauherrn nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0038315
Dokumentnummer
JJR_19711006_OGH0002_0070OB00145_7100000_002