Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0038359×

Rechtssatz RS0038359

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0038359

Geschäftszahl

5Ob51/83

Entscheidungsdatum

04.10.1983

Rechtssatz

Daß der Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag in Ansehung des Minderjährigen als Erwerbers der Eigentumswohnung sowie der zischen diesem und dessen Vater bezüglich der Wohnung geschlossene Fruchtgenußeinräumungsvertrag noch nicht verbüchert werden konnte, weil sich der Tiroler Landeswohnbaufonds, zu dessen Gunsten das Veräußerungsverbot im Sinne des §26 WBFG 1954 im Grundbuch eingetragen ist, bisher mit der Veräußerung an einen Minderjährigen nicht einverstanden erklärte, ist auf die schuldrechtliche Bindung der Vertragsteile an die in Rede stehenden Verträge ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 51/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 51/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038359

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0050OB00051_8300000_001