Rechtssatz RS0038361
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038361
Entscheidungsdatum
19.02.1974
Rechtssatz
Keine Sittenwidrigkeit, wenn ein Sozialtouristik - Verein statutenwidrig Mitglieder nicht unmittelbar durch den Vorstand, sondern durch von diesem hiezu ermächtigte Vertrauensleute aufnimmt und seine Werbung nicht nur an Mitglieder sondern durch Hinweise auf die mit der Mitgliedschaft verbundenen Vorteile an das breite Publikum richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038361
Dokumentnummer
JJR_19740219_OGH0002_0040OB00303_7400000_001