Rechtssatz RS0038460
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038460
Entscheidungsdatum
27.06.1978
Rechtssatz
Nur der dem § 3 KautSchG widersprechende Vertrag über das Darlehen an den Dienstgeber wird von der Nichtigkeit erfaßt, nicht auch der gleichzeitig abgeschlossene Dienstvertrag.Nur der dem Paragraph 3, KautSchG widersprechende Vertrag über das Darlehen an den Dienstgeber wird von der Nichtigkeit erfaßt, nicht auch der gleichzeitig abgeschlossene Dienstvertrag.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038460
Dokumentnummer
JJR_19780627_OGH0002_0040OB00056_7800000_001