Rechtssatz RS0038687
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038687
Entscheidungsdatum
11.06.2002
Rechtssatz
Zur wirklichen Übergabe einer in einem Postsparbuch verbrieften Spareinlage genügt die bloße Übergabe des Postsparbuches ohne Berechtigungskarte nicht. Befindet sich die Berechtigungskarte bei einem Dritten, kann die Forderung dadurch wirklich übergeben werden, daß der Geschenkgeber den Dritten anweist, die Berechtigungskarte an den Geschenknehmer herauszugeben oder für ihn innezuhaben.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 567/81
Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 567/81
Veröff: SZ 54/51 = JBl 1982,143 = RZ 1983/1 S 41
- 4 Ob 516/95
Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 516/95
nur: Zur wirklichen Übergabe einer in einem Postsparbuch verbrieften Spareinlage genügt die bloße Übergabe des Postsparbuches ohne Berechtigungskarte nicht. (T1)
- 1 Ob 115/02x
Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 115/02x
Ähnlich; Beisatz: Wenn Verfügungen über das Wertpapierkonto unter Vorlage des Wertpapierbons bei gleichzeitiger Bekanntgabe des Losungswortes möglich waren, der Wertpapierbon dem Kläger in Schenkungsabsicht übergeben wurde und ihm das Losungswort bekannt war, dann kann kein Zweifel daran bestehen, dass die in §943 ABGB normierte "wirkliche Übergabe"erfolgt ist. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0038687
Dokumentnummer
JJR_19810408_OGH0002_0010OB00567_8100000_002