Rechtssatz RS0038797
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038797
Entscheidungsdatum
08.09.2009
Rechtssatz
Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte; für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum (mit ausführlicher Begründung).Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte; für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (Paragraph 380, ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum (mit ausführlicher Begründung).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 340/78
Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 340/78
Veröff: SZ 51/134 = EvBl 1979/24 S 74 = ÖBl 1978,161 = GRURInt 1979,165
- 4 Ob 397/79
Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 397/79
Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 340/78
- 4 Ob 121/92
Entscheidungstext OGH 23.03.1993 4 Ob 121/92
Beisatz: Daran ändert es nichts, wenn die bisherigen Leistungen unvollständig bezeichnet werden und weitere Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. (T1)
- 4 Ob 93/94
Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 93/94
Veröff: SZ 67/172
- 4 Ob 2012/96b
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2012/96b
Auch
- 4 Ob 274/99v
Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 274/99v
Auch; nur: Für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum. (T2)
- 8 Ob 55/04b
Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 Ob 55/04b
Auch; nur: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte. (T3); Veröff: SZ 2004/140
- 4 Ob 135/09w
Entscheidungstext OGH 08.09.2009 4 Ob 135/09w
Vgl auch; Veröff: SZ 2009/121
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038797
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013
Dokumentnummer
JJR_19781010_OGH0002_0040OB00340_7800000_001