Rechtssatz RS0039635
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039635
Entscheidungsdatum
13.03.1980
Rechtssatz
Wäre nach einem umfangreichen Beweisverfahren und einer mehrjährigen Prozeßdauer durch Zulassung einer Klagsänderung der bisherige Prozeßaufwand weitgehend verloren, weil ein neuer Prozeß begonnen werden muß, so besteht die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Erschwerung und Verzögerung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039635
Dokumentnummer
JJR_19800313_OGH0002_0070OB00547_8000000_001