Rechtssatz RS0040660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0040660
Entscheidungsdatum
12.09.1972
Rechtssatz
Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen § 405 ZPO wegen Überschreitung der Rechtsmittelanträge vor.Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO wegen Überschreitung der Rechtsmittelanträge vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0040660
Dokumentnummer
JJR_19720912_OGH0002_0040OB00054_7200000_001