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Rechtssatz RS0040664

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0040664

Geschäftszahl

2Ob973/53

Entscheidungsdatum

08.01.1954

Rechtssatz

Die Behauptung, daß das dem Beklagten gewährte Darlehen zur Forcierung der Fabrikation und zum zusätzlichen Einkauf von Reinseidenwaren gegeben wurde und daß der Kläger bei der Weiterveräußerung dieser Waren als Handelsagent entsprechend verdient habe, stellt einen rechtlichen Zusammenhang zwischen den beiden einander gegenüberstehenden Forderungen (Schadenersatzforderung des Beklagten wegen mangelhafter Tätigkeit des Klägers als Handelsagent) nicht her.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 973/53
    Entscheidungstext OGH 08.01.1954 2 Ob 973/53
    Veröff: SZ 27/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040664

Dokumentnummer

JJR_19540108_OGH0002_0020OB00973_5300000_001