Rechtssatz RS0040763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0040763
Geschäftszahl
8Ob537/76 (8Ob538/76)
Entscheidungsdatum
29.09.1976
Rechtssatz
Liegt nur ein einziges, wenn auch auf mehrere Rechtsgründe gestütztes Klagebegehren vor, kann das Berufungsgericht nicht in Ansehung des in erste Linie geltend gemachten Klagegrundes ein abweisliches Teilurteil fällen und nur hinsichtlich des hilfsweise geltend gemachten Klagegrundes mit Aufhebung vorgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040763
Dokumentnummer
JJR_19760929_OGH0002_0080OB00537_7600000_001