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Rechtssatz RS0040770×

Rechtssatz RS0040770

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0040770

Geschäftszahl

1Ob37/74

Entscheidungsdatum

13.03.1974

Rechtssatz

Wurde in einem bezirksgerichtlichen Verfahren eine Klagsänderung darstellende protokollarische Richtigstellung des Klagebegehrens bei der ersten Tagsatzung vorgenommen und beantragte der Kläger damit, das Urteil nicht nach dem Begehren, wie es in der Klage gestellt und dem Beklagten mitgeteilt worden war, sondern im Sinne des geänderten Begehrens zu fällen, hat der Prozeßrichter die Zustellung des Protokolles mit dem geänderten Klagebegehren an den nicht erschienenen Beklagten zu veranlassen (Paragraph 438, ZPO). Er ist hingegen nicht berechtigt, über ein Klagebegehren ein Versäumungsurteil zu fällen, das dem Beklagten in seinem nunmehr geltenden Wortlaut noch gar nicht bekannt ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 37/74
    Entscheidungstext OGH 13.03.1974 1 Ob 37/74
    Veröff: EvBl 1974/238 S 519

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0040770

Dokumentnummer

JJR_19740313_OGH0002_0010OB00037_7400000_002