Rechtssatz RS0040895
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0040895
Entscheidungsdatum
30.12.1970
Rechtssatz
Die Rechtskraft des Zwischenurteils, mit dem der unter Zugrundelegung einer bestimmten Verschuldensteilung erhobene Schmerzengeldanspruch des Klägers dem Grunde nach bejaht wurde, hindert die neuerlich Aufrollung der Frage der Verschuldensteilung im weiteren Verfahren. Dies gilt auch, wenn aus dem gleichen Schadensereignis noch andere Ansprüche abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0040895
Dokumentnummer
JJR_19701230_OGH0002_0050OB00265_7000000_001