Rechtssatz RS0041341
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041341
Entscheidungsdatum
09.02.1971
Rechtssatz
Wird eine Klage wegen rechtskräftig entschiedener Streitsache zurückgewiesen, kann eine neue Klage mit gleichem rechtserzeugenden Sachverhalt nicht etwa mit dem bloßen Hinweis auf die Rechtskraft des die Vorklage zurückweisenden Beschlusses zurückgewiesen werden. Das zweite Gericht hat vielmehr bei Behandlung jeder neuen Klage selbständig zu prüfen, ob die Erledigung dieser Klage durch das Prozeßhindernis der Rechtskraft der Entscheidung im Vorprozeß gehindert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0041341
Dokumentnummer
JJR_19710209_OGH0002_0080OB00016_7100000_001