Rechtssatz RS0041387
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041387
Geschäftszahl
1Ob622/94 (1Ob623/94, 1Ob624/94)
Entscheidungsdatum
27.02.1995
Rechtssatz
Eine als Inhaberpapier gestaltete Sparurkunde kann nicht allein dadurch ihren sich aus dieser rechtlichen Gestaltung ergebenden Legitimationswirkung entkleidet werden, daß eine Verknüpfung der Sparurkunde mit einem anonymen Wertpapierdepot und dessen Verrechnungskonto erfolgt. Nur eine als Rektapapier gestaltete Sparurkunde führt dazu, daß dem Papierinhaber der Nachweis seiner materiellen Berechtigung nicht erlassen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041387
Dokumentnummer
JJR_19950227_OGH0002_0010OB00622_9400000_001