Rechtssatz RS0041409
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041409
Entscheidungsdatum
16.10.1979
Rechtssatz
Das Urteil, mit welchem auf Löschung einer widerrechtlich erwirkten Pfandrechtslöschung erkannt wurde, das aber nicht auf die Frage, inwieweit die Hypothekarschuld zufolge Zahlung bereits - teilweise - getilgt, die Pfandrechte daher gar nicht mehr voll forderungsbekleidet gewesen sein könnten und daher im entsprechenden Umfang zu löschen gewesen wären, eingeht, entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der späteren Hypothekarklage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041409
Dokumentnummer
JJR_19791016_OGH0002_0040OB00542_7900000_003