Rechtssatz RS0041609
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041609
Entscheidungsdatum
10.09.1992
Rechtssatz
Ein Schriftsatz, der die Anmeldung einer erst durch einen Verfahrenshelfer einzubringenden Berufung und zugleich die Mitteilung enthält, daß der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe innerhalb weniger Tage gestellt werden wird, stellt eine zwar fristgerechte, aber inhaltlich mangelhafte und (nach Belehrung) verbesserungsbedürftige Antragstellung im Sinne des § 464 Abs 3 ZPO dar.Ein Schriftsatz, der die Anmeldung einer erst durch einen Verfahrenshelfer einzubringenden Berufung und zugleich die Mitteilung enthält, daß der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe innerhalb weniger Tage gestellt werden wird, stellt eine zwar fristgerechte, aber inhaltlich mangelhafte und (nach Belehrung) verbesserungsbedürftige Antragstellung im Sinne des Paragraph 464, Absatz 3, ZPO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0041609
Dokumentnummer
JJR_19920910_OGH0002_0080OB00624_9100000_001