Rechtssatz RS0041936
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041936
Entscheidungsdatum
09.12.1970
Rechtssatz
Einem nach Eintritt der Rechtskraft eines Urteils wegen eines unterlaufenen Verfahrensmangels oder einer Nichtigkeit erhobenen Rekurs fehlt das Rechtsschutzinteresse; er ist demnach zurückzuweisen (siehe Fasching Kommentar IV S 380).Einem nach Eintritt der Rechtskraft eines Urteils wegen eines unterlaufenen Verfahrensmangels oder einer Nichtigkeit erhobenen Rekurs fehlt das Rechtsschutzinteresse; er ist demnach zurückzuweisen (siehe Fasching Kommentar römisch vier S 380).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0041936
Dokumentnummer
JJR_19701209_OGH0002_0050OB00273_7000000_001