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Rechtssatz RS0041984

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0041984

Geschäftszahl

6Ob524/81

Entscheidungsdatum

11.03.1981

Rechtssatz

Die gegen das Begehren auf Feststellung des aufrechten Bestehens eines Dauerschuldverhältnisses erhobene Einrede, dieses sei durch eine konkrete Kündigungserklärung aufgelöst worden, wozu die Ansicht vertreten wird, daß die Aufkündigung zu einem bestimmten Tag wirksam geworden sei, verliert ihre Identität nicht, wenn derselben Kündigungserklärung hilfsweise die Wirkung einer später eingetretenen Vertragsauflösung beigelegt wird. Es handelt sich daher um keine neue Einrede im Sinne des Paragraph 482, Absatz eins, ZPO.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 524/81
    Entscheidungstext OGH 11.03.1981 6 Ob 524/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041984

Dokumentnummer

JJR_19810311_OGH0002_0060OB00524_8100000_003