Rechtssatz RS0042457
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042457
Entscheidungsdatum
16.09.1969
Rechtssatz
Die Beurteilung, ob die nach § 324 Abs 3 ASVG vom Versicherer dem Fürsorgeträger überwiesenen Beträge als Einkommen des Verpflichteten zur Unterhaltsfestsetzung heranzuziehen sind, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung.Die Beurteilung, ob die nach Paragraph 324, Absatz 3, ASVG vom Versicherer dem Fürsorgeträger überwiesenen Beträge als Einkommen des Verpflichteten zur Unterhaltsfestsetzung heranzuziehen sind, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0042457
Dokumentnummer
JJR_19690916_OGH0002_0080OB00167_6900000_001