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Rechtssatz RS0042464

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0042464

Geschäftszahl

1Ob792/79

Entscheidungsdatum

30.01.1980

Rechtssatz

Bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche in einer Klage, von denen einer oder mehrere der Höhe nach unter der Bagatellgrenze liegen, ist die Frage, ob zum Teil eine Bagatellsache vorliegt, danach zu beurteilen, ob die erhobenen Ansprüche in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen oder nicht; dies gilt auch, wenn sie zum Teil unter und zum Teil über der Bagatellgrenze liegen (hier: Forderungen für Werkleistungen aus einem Servicevertrag sind zusammenrechnen).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 792/79
    Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 792/79
    Veröff: SZ 53/14

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042464

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00792_7900000_003