Rechtssatz RS0042545
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042545
Entscheidungsdatum
12.07.1977
Rechtssatz
Die Frage, ob durch die, zusätzlich zur pflegschaftsbehördlich genehmigten Regelung, erfolgte Einigung der Eltern über zeitweilige Naturalleistungen des Vaters des Kindes der Anspruch aus dem Unterhaltstitel gegen ihn auch für die Zukunft eingeschränkt wurde, ist keine solche der Unterhaltsbemessung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042545
Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0030OB00065_7700000_001