Rechtssatz RS0042696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042696
Entscheidungsdatum
17.12.1980
Rechtssatz
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch wird auch durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht zu einem vertraglichen. Bei Unterhaltsansprüchen führt schon die Anwendung der Umstandsklausel, die den Unterhaltsverträgen regelmäßig stillschweigend innewohnt, praktisch - auch ohne Vereinbarung der Parteien - zu einer Aufwertung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042696
Dokumentnummer
JJR_19801217_OGH0002_0030OB00020_8000000_001