Rechtssatz RS0042798
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042798
Geschäftszahl
4Ob411/83 (4Ob412/83)
Entscheidungsdatum
24.01.1984
Rechtssatz
Die Frage, ob im Zusenden von Katalogen an alle Gewerbescheininhaber eines oder mehrerer Bundesländer eine "öffentliche Ankündigung" von Preisen im Sinne des § 11 c Abs 2 PreisG zu sehen ist, ist eine solche im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.Die Frage, ob im Zusenden von Katalogen an alle Gewerbescheininhaber eines oder mehrerer Bundesländer eine "öffentliche Ankündigung" von Preisen im Sinne des Paragraph 11, c Absatz 2, PreisG zu sehen ist, ist eine solche im Sinne des Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042798
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19840124_OGH0002_0040OB00411_8300000_002