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Rechtssatz RS0042836

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0042836

Geschäftszahl

1Ob29/79

Entscheidungsdatum

12.09.1979

Rechtssatz

Wenn mit zwei Teilurteilen zusammen ein S 50000,-- übersteigender Betrag zugesprochen wurde, könnte der gesonderte Ausspruch über eine einheitliche Gegenforderung, die ebenfalls diese Wertgrenze überstiege, mit Revision angefochten werden. Dies gilt jedoch nicht für ein bestätigendes Urteil, durch das nur mehr über mehrere Gegenforderungen entschieden wurde, die zwar insgesamt über der Wertgrenze des Paragraph 502, Absatz 3, ZPO liegen, einzeln aber diese Grenze nicht erreichen und weder im tatsächlichen noch im rechtlichen Zusammenhang stehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 29/79
    Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 29/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0042836

Dokumentnummer

JJR_19790912_OGH0002_0010OB00029_7900000_001