Rechtssatz RS0043075
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043075
Entscheidungsdatum
29.06.2011
Rechtssatz
Bei der Erstprüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, sind nicht gesondert angeführte, andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, nicht zu untersuchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043075
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2011
Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0040OB01009_9200000_001