Rechtssatz RS0043410
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043410
Entscheidungsdatum
18.04.1978
Rechtssatz
Unüberprüfbare Tatsachenfeststellung, ob für die Bildung des Vertragswillens des Verkäufers hinsichtlich des Kaufpreises eines Hauses auch der Erhaltungszustand des Hauses oder nur die vom Käufer angesammelten Ersparnisse und das wohlwollende Entgegenkommen des Verkäufers zu seiner geschiedenen Frau und deren Verwandten maßgeblich waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043410
Dokumentnummer
JJR_19780418_OGH0002_0050OB00549_7800000_001