Rechtssatz RS0043437
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043437
Geschäftszahl
7Ob224/71; 7Ob5/75
Entscheidungsdatum
30.01.1975
Rechtssatz
Der ernstliche Wille des Mannes, die Aufnahme der Frau in die Ehewohnung zur Fortsetzung der Ehegemeinschaft zur erreichen, ist eine bestimmte seelische Einstellung, deren Vorhandensein oder Fehlen nur durch Schlußfolgerungen tatsächlicher Art aus den gesamten Umständen ermittelt werden kann. Sie fällt daher in das Gebiet der Beweiswürdigung und kann nur dann mit Erfolg bekämpft werden, wenn der aus den Tatsachen gezogene Schluß den Denkgesetzen widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043437
Dokumentnummer
JJR_19720112_OGH0002_0070OB00224_7100000_001