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Rechtssatz RS0043620×

Rechtssatz RS0043620

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0043620

Geschäftszahl

3Ob662/78

Entscheidungsdatum

03.10.1979

Rechtssatz

Setzt sich der eingeklagte Gesamtanspruch aus rund einhundertfünfzig Einzelposten (Verrichtungen) zusammen, hat der Revisionswerber im Sinne der Bestimmung des Paragraph 506, Absatz 2, ZPO seine Rechtsrüge in Bezug auf die Teilansprüche, hinsichtlich der vermeintlich eine unrichtige Bestimmung der Kosten erfolgt sei auszuführen. Es kann nämlich nicht Sache des Rechtsmittelgerichtes sein zu prüfen, auf welche der einhundertfünfzig, von den beiden Vorinstanzen sogar noch verschiedenartig indizierten Teilansprüche sich die einzelnen Revisionsausführungen beziehen dürften.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 662/78
    Entscheidungstext OGH 03.10.1979 3 Ob 662/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043620

Dokumentnummer

JJR_19791003_OGH0002_0030OB00662_7800000_001