Rechtssatz RS0043629
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043629
Entscheidungsdatum
17.06.1980
Rechtssatz
Wenn das gesamte Verfahren gegen die "Walter Köck GesmbH" als Beklagte geführt worden ist und im Rubrum der Revision "Walter Köck als beklagte Partei bezeichnet wird, so handelt es sich dabei um ein offenkundiges Versehen, das keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, welche Entscheidung bekämpft werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0043629
Dokumentnummer
JJR_19800617_OGH0002_0040OB00335_8000000_001