Rechtssatz RS0043633
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043633
Entscheidungsdatum
13.01.1970
Rechtssatz
Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0043633
Dokumentnummer
JJR_19700113_OGH0002_0040OB00364_6900000_001