Rechtssatz RS0044277
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044277
Entscheidungsdatum
11.10.1988
Rechtssatz
Liegt der Wert des Beschwerdegegenstandes in von drei Geschwistern geführten Verfahren nach § 382 a EO im einzelnen unter der Grenze des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO, ist der Revisionsrekurs unzulässig, da eine Zusammenrechnung der Ansprüche der Antragsteller nicht zu erfolgen hat.Liegt der Wert des Beschwerdegegenstandes in von drei Geschwistern geführten Verfahren nach Paragraph 382, a EO im einzelnen unter der Grenze des Paragraph 528, Absatz eins, Ziffer 5, ZPO, ist der Revisionsrekurs unzulässig, da eine Zusammenrechnung der Ansprüche der Antragsteller nicht zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0044277
Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0050OB00613_8800000_001